Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
eine der zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen bei der ⇡ Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Zwei rechtlich selbstständige Beschlüsse, die i.d.R. zusammen erlassen werden.
- Ähnlich: ⇡ Pfändungsverfügung.
- 1. Zuständig ist das Gericht des allgemeinen ⇡ Gerichtsstandes des Schuldners.
- 2. Der ⇡ Beschluss enthält den Ausspruch der ⇡ Pfändung unter genauer Bezeichnung von Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner, Rechtsgrund des gepfändeten Anspruchs und dessen Betrag, ferner das Gebot an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, sowie das Verbot an den Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen (verbotswidrige Zahlung befreit nicht).
- 3. Der Beschluss wird wirksam mit ⇡ Zustellung an den Drittschuldner.
- 4. Die Forderung kann dem Gläubiger nach Wahl (1) zur Einziehung (i.d.R.) oder (2) an Zahlungs Statt überwiesen werden (§ 835 ZPO). Im Fall (1) wird der Gläubiger ermächtigt, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen und notfalls durch Klage und Vollstreckung beizutreiben; erlangt er keine Befriedigung, kann er sich an andere Vermögensstücke des Schuldners halten. Im Fall (2) geht die Forderung auf den Gläubiger über mit der Wirkung, dass er, soweit die Forderung besteht, als befriedigt gilt, ohne Rücksicht darauf, ob der Drittschuldner tatsächlich zahlt.
- 5. Wird ein bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst zwei Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden.
- 6. Bei Pfändung und Überweisung einer aus fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erstreckt sich die Pfändung (z.B. ⇡ Lohnpfändung) ohne weiteres auch auf später fällig werdende Bezüge (§ 832 ZPO).
- Vgl. auch ⇡ Pfändung, ⇡ Verwertung.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können… … Deutsch Wikipedia
Pfändungs- und Einziehungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… … Deutsch Wikipedia
Überweisungsbeschluss — ⇡ Pfändungs und Überweisungsbeschluss … Lexikon der Economics
Forderungspfändung — ⇡ Pfändungs und Überweisungsbeschluss … Lexikon der Economics
Arrestatorium — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Forderungspfändung — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
PfÜB — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Pfüb — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Einziehungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… … Deutsch Wikipedia
Pfändungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… … Deutsch Wikipedia